Disclaimer für den Klima-Fußabdruck (als Logo oder isolierter CO2e-Wert)„Bei dem CO2e-Emissionswert handelt es sich um einen vom Verein KlimaLink e.V. nach dem KlimaLink-Standard im Voraus errechneten Wert auf Basis der Auswahl einzelner oder mehrerer Reiseleistungen. Durch die Umrechnung unterschiedlicher Arten von Emissionen in die äquivalente Menge an CO2 (sog. CO2e) kann dieser Wert Aufschluss über die voraussichtlichen Auswirkungen der zu buchenden oder geplanten Reiseleistungen auf das Klima geben.Der Berechnung werden konkrete Emissionswerte, die eine vergleichbare Reiseleistung in der Vergangenheit erzielte, zugrunde gelegt. Fehlen solche konkreten Werte, werden möglichst genaue Durchschnittswerte verwendet. Die Eingangsdaten werden von den KlimaLink- Partnerunternehmen gesammelt und dem Serviceanbieter atmosfair bereitgestellt. Hier finden Sie mehr Informationen zu atmosfair.Dabei berücksichtigt der KlimaLink-Standard soweit möglich konkrete Werte. Dennoch kann der KlimaLink-Standard nur eine Annäherung an den tatsächlichen Emissionswert bieten, der im Einzelfall signifikanten Abweichungen unterliegen kann. Dies betrifft insbesondere den Fall unvollständiger Anfragedaten für eine Reise oder Lücken in den der Emissionsberechnung zugrunde liegenden Datenbanken.Die korrekte Berechnung von CO2e-Emissionen hängt von vielen Faktoren ab, u.a. den zugrundeliegenden Prinzipien und getroffenen Vorgaben für Anwendungsbereiche, Systemgrenzen, Berechnungsmethoden, Reisedaten und technischen Datenbanken für Emissionsfaktoren und Transportmittel. Diese Faktoren sind in der Dokumentation des KlimaLink Standards transparent veröffentlicht. Sie entsprechen der guten Praxis der CO2e-Bilanzierung und dem Stand der Wissenschaft. Für die Mobilitätskomponenten Flug, Bahn, Bus und Kfz ist der KlimaLink-Standard zudem nach der ISO-Norm 14083 verifiziert. Mehr zum Stadard, seinen Berechnungen und operationellen Systemgrenzen. (Verlinkung aufnehmen zu: https://klimalink.org/emissionen-berechnen/)
KlimaLink e.V. ist ein Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, die Reisebranche dazu zu befähigen, nach einem einheitlichen Berechnungsstandard alle touristischen Leistungen mit korrekten Emissionskennzahlen abzubilden. Mehr zum Verein und seinen Mitgliedern finden Sie hier: www.klimalink.org/ueber-uns/Für Variante mit Zusatz „klimaverträgliches Jahresbudget“ eigenen Disclaimer nutzenDie Logovariante mit klimaverträglichem Jahresbudget eines Menschen von 1,5t CO
2e, muss immer in Verbindung mit einem gesonderten Disclaimer verwendet werden.
Disclaimer für die zusätzliche Angabe des klimaverträglichen Jahresbudgets„Um besser einschätzen zu können, ob die Emissionen niedrig oder hoch sind, wird zum Vergleich das klimaverträgliche Jahresbudget eines Menschen angegeben. Das klimaverträgliche Jahresbudget für einen Menschen von 1,5t CO2 soll eine Orientierung dafür bieten, was jeder Mensch im Durschnitt an CO2-Emissionen „verbrauchen“ dürfte, um die globale Erwärmung auf unter 1,5° C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dieser Zahl liegt ein Sonderbericht des Weltklimarates IPCC von 2018 zugrunde. Dieser geht davon aus, dass für das 1,5° C Ziel der Welt ab 2018 ein globales Emissionsbudget von etwa 420 Mrd. t CO2 verbleibt. Nimmt man zusätzlich an, dass die Weltwirtschaft bis 2050 vollständig dekarbonisiert sein muss, und bis 2050 eine mittlere Weltbevölkerung von 8,8 Mrd. Personen existiert, bedeutet dies, dass jedem Menschen auf dieser Erde nur ein klimaverträgliches Budget von im Durchschnitt – ggf. unregelmäßig verteilt – jährlich rund 1,5 t CO2 zustünde. Mehr Informationen zum klimaverträglichen Jahresbudget finden Sie unter www.atmosfair.de/de/gruenreisen/persoenliches_klimabudget/.Zu beachten ist, dass dieses Budget für alle Lebensbereiche gilt (z.B. Wohnen, Autofahren, Essen etc.). Reisen stellt nur einen Teil des Gesamtbudgets dar. Das Umweltbundesamt stellt einen Rechner zur Verfügung, der alle Lebensbereiche einbezieht.“Konkrete Verwendung im Kontext prüfen lassenKlimaLink e.V. übernimmt nur die Verantwortung für den Klima-Fußabdruck (als Logo oder CO
2e- Wert) an sich und die Berechnung der CO
2e, also für die Plausibilität des KlimaLink-Standards. Darüberhinausgehende Compliance mit den rechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Wettbewerbsrecht, dem Verbraucherrecht und der Rechtsprechung zu Umweltaussagen (z.B. zusätzliche Abbildung eines grünen Blattes oder eines Wassertropfens in Verbindung mit dem CO
2e Wert), muss vom Anbietenden selbst rechtlich geprüft werden. Das gilt insbesondere dann, wenn im Zusammenhang mit dem Klima-Fußabdruck (als Logo oder CO
2e-Wert) auf die Möglichkeit einer „Klimaneutralisierung“ durch Kompensationsmaßnahmen hingewiesen wird. Kompensationsmöglichkeiten sind nicht Teil des KlimaLink-Standards.