Flosse Abenteuerland
Sockenpflicht im Spielbereich
Im Spielbereich sind aus Hygiene- und Sicherheitsgründen Socken zu tragen. Socken gibt es für 3€ an der Kasse.
Keine eigenen Speisen/Getränke
Eigene Speisen und Getränke sind nicht erlaubt. Babynahrung darf mitgebracht und aufgewärmt werden. Kuchen/Muffins nur für vorgebuchte Geburtstagsfeiern.
Aufsichtspflicht
Eltern haften und müssen ihre Kinder beaufsichtigen.
Spielregeln beachten
Bitte Hinweise an den Geräten und Anweisungen des Personals befolgen.
Kleinkinderbereich
Nur für Kinder bis 4 Jahre reserviert.
AGB
Mit Eintritt akzeptiert ihr unsere AGB. Nutzung aller Geräte auf eigene Gefahr.
Videoüberwachung
Zur Sicherheit wird der Park videoüberwacht.
Trampoline
Nur eine Person pro Trampolin, mittig springen, keine Saltos.
Kartbahn
Keine Zusammenstöße, Fahrbahn nur zum Ein- und Aussteigen betreten, nicht anschieben, Einbahnstraße beachten.
Kleinfahrzeuge
Nur im Teppichbereich nutzen, nicht im Bistro fahren, Rücksicht nehmen.
Keine Tiere
Tiere dürfen nicht mit in den Park gebracht werden.
Bitte beachte
Hausordnung
Die Hausordnung gilt als verstanden und akzeptiert sobald der Eintritt bezahlt wurde.
Als Aufsichtsperson sind Sie für die Sicherheit Ihrer Kinder verantwortlich. Eine kontinuierliche Aufsichtspflicht liegt bei den erwachsenen Begleitpersonen. Die KB Ampflwang Management GmbH (Flosse Abenteuerland) übernimmt keine Haftung für unbeaufsichtigte Kinder oder Schäden.
Die Spielanlagen dürfen nur mit Socken betreten werden (keine Straßenschuhe oder Barfußlaufen). Bitte beachten Sie die Sicherheitsanweisungen an den Spielgeräten und nutzen Sie diese ausschließlich bestimmungsgemäß.
Wichtige Hinweise:
• Trampoline dürfen jeweils nur von einem Kind gleichzeitig benutzt werden.
• Der Kleinkindbereich ist ausschließlich für Kinder bis 4 Jahre vorgesehen.
Verboten sind insbesondere:
• Grobes Spielen, Stoßen oder Drängeln.
• Das Klettern an Außenwänden, Gittern oder Netzen, die nicht dafür vorgesehen sind, ist untersagt.
• Mitnahme von Speisen, Getränken, Kaugummi, Lutschern, etc. in die Spielbereiche.
• Mitführen von spitzen oder scharfen Gegenständen.
Ein Nicht-Einhalten oben genannter Punkte führen zum Ausschluss des Spielbetriebs – es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittskosten.
Bei mutwilliger Zerstörung von Einrichtungsgegenständen oder Spielgeräten erfolgt sofortiges Hausverbot und Haftung für den Schaden.
Wichtige Hinweise:
• Trampoline dürfen jeweils nur von einem Kind gleichzeitig benutzt werden.
• Der Kleinkindbereich ist ausschließlich für Kinder bis 4 Jahre vorgesehen.
Verboten sind insbesondere:
• Grobes Spielen, Stoßen oder Drängeln.
• Das Klettern an Außenwänden, Gittern oder Netzen, die nicht dafür vorgesehen sind, ist untersagt.
• Mitnahme von Speisen, Getränken, Kaugummi, Lutschern, etc. in die Spielbereiche.
• Mitführen von spitzen oder scharfen Gegenständen.
Ein Nicht-Einhalten oben genannter Punkte führen zum Ausschluss des Spielbetriebs – es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittskosten.
Bei mutwilliger Zerstörung von Einrichtungsgegenständen oder Spielgeräten erfolgt sofortiges Hausverbot und Haftung für den Schaden.
Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Im Brandfall oder bei Gefahr müssen alle Anwesenden gemäß den Anweisungen des Personals die Halle unverzüglich verlassen.
Speisen und Getränke dürfen nur im Bistro-Bereich konsumiert werden. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Ausnahme ist das Mitbringen von Baby- und Spezialnahrung und Trinkflaschen für Kinder. Ein Anspruch auf Sitzplätze besteht nicht.
Ermäßigten Eintritt oder pauschale Geburtstagspreise gibt es nur auf vorherige Anfrage. Es ist nicht erlaubt, eigenständige Geburtstagsfeiern abzuhalten bzw. wie im Punkt 4 beschrieben, Speisen und Getränke dafür mitzunehmen.
Rauchen ist im gesamten Bereich verboten.
Für den Verlust oder Diebstahl von Garderobe und persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Während des Betriebs werden Fotos und Videos zu Werbezwecken und für Veröffentlichungen im Internet erstellt. Falls Sie nicht auf den Aufnahmen erscheinen möchten, informieren Sie uns bitte beim Eintritt.
Falls sich ein Kind erbricht oder anderweitig Verunreinigungen verursacht, liegt es in der Verantwortung der Aufsichtsperson, diese zu beseitigen. Papiertücher und Plastiksäcke werden zur Verfügung gestellt.
Tiere müssen leider draußen bleiben, egal ob groß oder klein. Wir bitten um Euren Verständnis. Begleithunde nur unter Vorlage eines Ausweises.