Eine glückliche ältere Frau streichelt einen Golden Retriever beim Waldspaziergang.
Mit Vierbeiner im Cluburlaub am Hochkönig

Urlaub mit Hund

Die Umgebung des Aldiana Club Hochkönig ist ein Paradies für alle, die mit ihrem Hund in den Alpen Urlaub machen möchten. Vielfältige Spazier- und Wandermöglichkeiten und hundefreundliche Angebote im und um den Club machen den Urlaub mit dem geliebten Vierbeiner perfekt.

  • SOMMER 2026:
     
    "Doppelzimmer Hundefreundlich":  max. 1 Hund pro Zimmer. Im Doppelzimmer Hundefreundlich ist eine Belegung von 1-2 Erwachsenen möglich oder ein Erwachsener und maximal 1 Kind ermäßigt. Zustellbetten und Babybetten sind nicht möglich.

 

  • WINTER 2026/27:
     
    "Doppelzimmer Hundefreundlich": max. 1 Hund pro Zimmer. Belegung: 1-2 Erwachsene. Zustellbetten und Babybetten sind nicht möglich.
     
    "Doppelzimmer Hundefreundlich Single mit Kind": max. 1 Hund pro Zimmer. Belegung: 1 Erwachsener und max. 1 Kind. Zustellbetten und Babybetten sind nicht möglich.
Mit Hund im Aldiana Club Hochkönig

Überblick - Cluburlaub mit Hund

Eigene Zimmer für Urlaub mit Hund

Nur dort sind Hunde gestattet, in anderen Zimmerkategorien nicht

Fress- & Trinknapf

In den Hundezimmern warten schon Näpfe auf deinen Vierbeiner

Kein Frühstück & Abendessen mit Hund

Die Jause könnt ihr gemeinsam im Eingangsrondell genießen

Vierbeiner an der Bar

An unserer gemütlichen Kaminbar könnte ihr gemeinsam entspannen

Nachweis Impfung & Versicherung

Vorlage einer gültigen Hundehaftpflicht­ver­sicherung sowie Nachweis über Tollwut-Impfung

Hunde am Hochkönig

Dein Vierbeiner ist herzlich bei uns willkommen, aber bitte beachte: 
 
  • Hunde sind nur in unseren speziellen Hundezimmern "Doppelzimmer Hundefreundlich" gestattet.
  • In allen anderen Zimmern sind Vierbeiner nicht erlaubt!

Ihr reist als Familie mit Hund? 
In diesem Fall buche bitte ein Zimmer der Kategorie "Doppelzimmer Hundefreundlich" für 2 Personen und ein weiteres, reguläres Doppel- oder Familienzimmer, je nach Personenanzahl. 

Du kannst dich gerne an unser Servicecenter wenden!
Ein Hund im Freien mit Person im Hintergrund, beikalt, Winterlandschaft, Premium Cluburlaub
Aldiana Club Hochkönig

Dein Hund im Club

  • Euer Hund darf es sich im Zimmer gemütlich machen. Hier gibt es auch Fress- & Trinknapf.

  • Bitte beachtet, dass auf Grund unserer baulichen Gegebenheiten und damit einhergehenden Hygienevorschriften euer Hund nur bis zu unserer Rezeption im Hauptgebäude sein darf.

  • Bitte habt Verständnis dafür, dass euer Hund während der Frühstücks- und Abendessenszeit nicht beim Essen dabei sein kann. Gerne darf dein Hund mit dir an unserem Eingangsrondell die Jause genießen. 

  • Gerne dürft ihr auch mit eurem Hund vor unserer Kaminbar verweilen und die Sonne genießen oder euch vom Spaziergang ausruhen. Der Zugang erfolgt entweder über den Weg hinter dem Skishop oder über den Wanderweg
Eine Person mit Hund auf Berg auf einem Felsen, Natur, Wolken, Premium Cluburlaub.
Wissenswertes
  • Hundebeutel erhaltet ihr an unserem Front Office sowie auf den Wanderwegen.
  • „Hunde-Kulinarik“ in der Nähe: Fressnapf in Bischofshofen (ca. 15 Min.)
  • Sollte es eurem Hund mal nicht gut gehen, steht euch die Kleintierordination Dr. Perterer in St. Johann i.P. zur Verfügung, welche wie folgt erreichbar ist: Tel: +43 6412 6226
Hausordnung & Etikette

Spielregeln für Hund & Hundehalter

  • In eurem Zimmer findet ihr einen Türhänger. Bitte nutzt diesen, um anzuzeigen, ob sich euer Hund im Zimmer befindet
  • Bleibt euer Hund nicht gerne allein im Zimmer, bitten wir Ausflüge ohne Hund auf kürzere Zeiten zu beschränken und euren Hund nicht allein im Außenbereich zu lassen

Hausordnung
Der Aldiana Club Hochkönig verpflichtet sich, das Salzburger Landesgesetz über das Halten von Hunden einzuhalten, um sicherzustellen, dass:
 
  • Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden
  • Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden
  • Der Hund an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.

Der Hundehalter
  • muss in jedem Fall eine gültige Hundehaftpflichtversicherung nachweisen können und auch eine Bestätigung, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist
  • muss in bestimmten Fällen einen Sachkundenachweis vorlegen können
  • haftet in vollem Umfang
  • ist für das Verhalten des Hundes jederzeit verantwortlich
  • muss wissen, wie verträglich sein Hund ist

Der Hund
  • muss rund um die Hotelanlage an der Leine und /oder mit Maulkorb geführt werden.
  • Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander gelten Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Dies gilt unabhängig von der Größe und des Gewichts des Hundes.
  • Erlaubt sind ausschließlich unauffällige Hunde. Ein auffälliger Hund darf nicht beherbergt werden. Ein Hund gilt als auffällig, bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotenzial für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann.
  • Als auffällig gilt jedenfalls ein Hund, der ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, ein aggressives Verhalten zeigt und damit eine Bedrohung für Mensch oder Tier darstellt. Beispiele dafür können bedrohliches Anspringen (z.B. von Menschen) oder das Hetzen (z.B. von Tieren) sein o
  • Als auffällig gilt jedenfalls ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder Menschen wiederholt gefährdet hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein
  • Das Salzburger Hundehaltegesetz unterscheidet Hunde nach der 40/20-Regelung in große und kleine Hunde. Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Die Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch.