In welchen Bereichen dürfen sich Hunde aufhalten?
Hunde sind in den Hundezimmern erlaubt. Gerne darf dein Hund mit dir auf unsere Barterrasse. Zum Sonnen dürft ihr gerne die Hundeliegewiese oberhalb der Stockschießbahn nutzen. Gerne dürft ihr auch gemeinsam auf unserer Panoramaterrasse essen (bitte beachtet, dass hier nur eingeschränkter Service ist, Nutzung wetterabhängig). Im öffentlichen Clubbereich sind Hunde aus Hygienegründen nicht gestattet (u.a. Logis, Bar, Restaurant, Flosse Abenteuerland, Pool). Das Front Office Team steht Euch bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung.
Wie gelangt mein Hund ins Zimmer?
Über den Eingang Nord – halber Weg vom Parkplatz Richtung Front Office – gelangt ihr in unseren Hundetrakt. Gerne könnt ihr auch durch den Außenbereich vor eurem Zimmer zum „Gassi gehen“ aufbrechen. Bleibt euer Hund nicht gerne allein im Zimmer, bitten wir Ausflüge ohne Hund auf kürzere Zeiten zu beschränken.
Hausordnung:
Der Aldiana Club Ampflwang verpflichtet sich, das Landesgesetz über das Halten von Hunden (Oö. Hundehaltegesetz 2002; Oö. HHG) einzuhalten, um sicherzustellen, dass:
- Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden.
- Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden.
- Der Hund an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.
Der Hundehalter:
- muss in jedem Fall eine gültige Hundehaftpflichtversicherung nachweisen können
- muss in bestimmten Fällen einen Sachkundenachweis vorlegen können
- haftet in vollem Umfang
- ist für das Verhalten des Hundes jederzeit verantwortlich
- muss wissen, wie verträglich sein Hund ist
Der Hund: muss rund um die Hotelanlage an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Erlaubt sind ausschließlich unauffällige Hunde. Ein auffälliger Hund darf nicht beherbergt werden. Ein Hund gilt als auffällig, bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotenzial für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Als auffällig gilt jedenfalls ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder Menschen wiederholt gefährdet hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.
Änderungen vorbehalten.